FU Berlin

 

Zungen Strafen - Sprechen, Moral und Sanktionen in Mittelalter und Früher Neuzeit

Zu einer historischen Anthropologie der Sprache

Dr. phil. Bettina Lindorfer

Im 13. Jahrhundert waren die Zungensünden ein wichtiges Thema. Manchmal wurden sie fast als eine achte Todsünde gehandelt. Auch deshalb spricht der französische Mediävist Jacques Le Goff vom „grand siècle de la parole“. Mittelalterliche Traktate und Predigerhandbücher machen Fluchen, falsch Schwören, dauerndes Klagen, lästerliches Reden und vor allem das Gottlästern als sprachliche Verfehlungen aus. Auch wenn die Strafen für diese Sünden insbesondere im Jenseits erwartet wurden, waren sie durchaus auch irdischer Natur. So existierte vom 14. bis ins das 18. Jahrhundert der Brauch, Frauen für ihr „Schelten“, Fluchen oder Gottlästern durch das Tragen des „Lastersteins“ zu bestrafen. Im folgenden Artikel untersucht die Romanistin Dr. Bettina Lindorfer das „Zunge strafen“ – das heisst den Zusammenhang von Sprechen, Moral und Sanktion in Mittelalter und Früher Neuzeit.

„Aber die Zunge kan kein Mensch zäumen. (...) Wie ihr auch nur immer durch ernstliche Straffe mag Einhalt gethan werden, dennoch kan sie nicht gezähmet werden, ihre Natur bleibt unverändert“, heißt es im Eintrag „Zunge“ Anfang des 18. Jahrhunderts in Zedlers Universallexikon. Wie alle „Gliedmassen des Leibes“ sei die Zunge zwar nur ein Werkzeug der Seele und diese also „der eigentliche Ort der Sünde“. Doch dem wird kurz darauf in der Behauptung widersprochen, dass bei keinem anderen Glied die Neigung zur Sünde so ausgeprägt sei: „Ob sie [die Zunge] schon die Natur, wie wilde Thiere, eingeschlossen hat, und zwar mit einem gedoppelten Zaun, oder Bollwerck, nehmlich mit den Zähnen und Lippen, dennoch will sie sich nicht umschränken lassen, sondern ist bey allen Gelegenheiten bereit, wie diese wilde Thiere, auszubrechen.“ Dabei haben die Lexikographen nicht übermäßige Gaumenfreuden wie die Völlerei oder gula im Visier, sondern die moralische Dimension des Sprechens im Alltag. Bezeichnenderweise gehört diese seit Papst Gregor dem Großen zu den sieben Todsünden.

Trotz der diagnostizierten Aussichtslosigkeit in der „Bezähmung der Zunge“ hat der Mensch immer versucht, dem Sprechen seiner Mitmenschen durch Straf- oder (moderner gesprochen) Disziplinierungsmaßnahmen Einhalt zu gebieten, sei es, weil es als unnütz, als falsch, gotteslästerlich, beleidigend oder auch „nur“ als nicht in der „richtigen“ Sprache gesprochen erachtet wurde. Strafen, bei denen „die Zunge aus dem Halse geschnitten“, „mit einem Pfriemen durchstochen“ oder „an dem Pranger durchnagelt wird“, sind dem zitierten Lexikoneintrag zufolge noch bis Mitte des 18. Jahrhunderts für Gotteslästerer vorgesehen. Wenn auch vermerkt wird, dass sie „an einigen Orten abgeschaffet“ seien. Zu ergänzen wären nicht nur ebenfalls drakonische Strafen für die überall und immer „schwatzsüchtige“ Frau, sondern auch für das Sprechen von Minderheitensprachen, zum Beispiel bei Schulkindern, die in Frankreich Ende des 19. Jahrhunderts die Latrine säubern mussten oder nur trocken Brot zu essen bekamen, weil sie auf dem Schulhof in „dumpfem“ Bretonisch plauderten statt „aufgeklärtes“ Französisch zu sprechen (Varennes).

Nach systematischen Darstellungen solcher Strafen für das jeweils verurteilte Sprechen sucht man allerdings – nicht nur – in Universallexika lange. Die meist von einem grimmigen Humor beseelten Strafandrohungen sind nur kurz erwähnt, während die einzelnen sprachlichen Verfehlungen unter dem Stichwort „Zungensünden“ in aller Ausführlichkeit geschildert werden: Unter der Klassifizierung Zungensünden gegen Gott finden sich im Zedlerschen Universallexikon atheistisches Reden, Fluchen und Schwören, unheilige Auslegung der Heiligen Schrift usw., gegen den Nächsten Verleumdungen, höhnische Spottreden und Schmeicheleien und gegen uns Selbsten Prahlerei, dauerndes Murren und Klagen, Rechthaberei und „Unfläterei in Worten“. Sie zeigen, dass es um eine umfassende Ethik der alltagssprachlichen Kommunikation geht: Das Sprechen an sich steht im Mittelpunkt, wenn die verbalen Entgleisungen alsdann ausführlich kommentiert und mittels biblischer Belege in ihrer Ruchlosigkeit „bewiesen“ werden.


Spätantike und mittelalterliche Anfänge der Zungenbezähmung
Damit gehört der Lexikonartikel zu den zahlreichen Traktaten, Handbüchern und Predigten, die in der Frühen Neuzeit eine Theorie von „gutem“ und „schlechtem“ Sprechen entwickeln. Sie stehen in einer augustinischen Tradition, die nicht mehr die menschliche eloquentia im Zentrum einer Theorie der Rede sieht, sondern die Aufgabe, „die schweigende Stimme Gottes“ als eloquentia rerum zu verstehen (Ruberg). Auch die Kirchenlehrer Ambrosius, Hieronymus oder Gregor der Große sind maßgebend in dieser Suche nach dem richtigen Reden und vor allem dem (angemessenen) Schweigen. Wo „der Anfang“ dieser Sprachdisziplinierung und ihr Höhepunkt liegt, ist indes schwer zu sagen. Der französische Mediävist Jacques Le Goffs stellt fest, dass in der Antike vor allem der Redner im Zentrum stand, während seit dem 13. Jahrhundert „die ganze Gesellschaft“ in den disziplinierenden Blick einer (vorwiegend von und für die Mönchskultur entwickelten) Zungen-Kultur gerät. Sicher scheint, dass vom Ende des 12. bis Mitte des 13. Jahrhunderts ein „systematisch“ zu nennendes Interesse bestand, gutes christliches Benehmen auch und vor allem in Bezug auf das alltägliche Sprechen zu bestimmen (Casagrande/Vecchio). Einen ihrer Höhepunkte findet die Fixierung auf Zungensünden in der Summa de vitiis et virtutibus des Lyoneser Dominikanermönches Guilelmus Peraldus (vor 1250). Das für die Prediger der Zeit geschriebene Werk „ergänzt“ die Darstellung der sieben Todsünden durch ein achtes Kapitel „De peccato linguae“ und suggeriert damit, dass sündiges Sprechen die Dimension einer Todsünde annehmen kann. Dabei scheint die Verbreitung und Vielgestaltigkeit der (24!) Zungensünden für Peraldus das ausschlaggebende Moment gewesen zu sein. Das geballte Interesse für die Alltagssprache, das sich in diesen Predigerhandbüchern, Summen und theologischen, aber auch weltlichen Traktaten artikuliert, macht aus dem 13. Jahrhundert „un grand siècle de la parole“ (Le Goff), bei dem allerdings die Entdeckung des Wortes als Waffe im Kampf gegen die Häretiker und Ungläubigen (Wieland) nicht in Vergessenheit geraten sollte.

Obwohl die Bestrafung des Sprechens um den alltagssprachlichen Gebrauch „der Zunge“ kreisen, bleiben die erwähnten Abhandlungen zum Missbrauch der Sprache Theorie. Um herauszufinden, wie ernst zu nehmen das Delikt der „Zungensünde“ für die zeitgenössischen Sprecher war, erscheint auch eine Aufarbeitung der Strafandrohungen und ihre mögliche Umsetzung angebracht. Denn Strafen und Strafdrohungen machen die Relevanz der sprachlichen Verfehlungen deutlicher als Sprachtheorien dies im Allgemeinen tun. Sie tragen dazu bei, nicht nur die Normen und Spielregeln einzelner Sprachspiele historisch zu bestimmen, sondern helfen damit auch zu begreifen, welche zivilisierenden Prozesse die Alltagskommunikation in der Geschichte zu durchlaufen hatte.

Gab es dabei je „Zungenstrafen“? Strafen, die analog zu den Zungensünden für sprachliche Vergehen vorgesehen waren? Die Verwendung des Ausdrucks „Zungenstrafe“ in rechtlichen Zusammenhängen ist eher fraglich. Der Ausdruck kommt jedoch in frühneuzeitlichen Predigten vor, so zum Beispiel wenn der Mainzer Jesuit Jeremias Drexel 1631 die „Zungenstraff inn der ewigen Peyn“ verkündigt. Drexels Zungen-Schleiffer oder Brennende Weltkugel von bösen Zungen angezündet – eine der deutschen Übersetzungen seines Orbis Phaeton (der seinerseits die lateinische Bearbeitung von tatsächlich in deutscher Sprache gehaltenen Predigten von 1616 ist) war ein Bestseller des 17. Jahrhunderts.

Dieses Bild des „Zungenschleifers“ findet sich auch wieder in der in Frankreich Mitte des 17. Jahrhunderts kursierenden Ikonographie des Schmieds Lustucru, der es indes vornehmlich auf Frauenzungen abgesehen hat. Vermutlich als Reaktion auf den Beginn der weiblichen Salonkultur (DeJean) erscheint die Figur des Köpfe und Zungen bearbeitenden Lustucru seit 1559 in meist anonymen Kupferstichen. L’incomparable et fameux Lustucru (...) forge les têtes des femmes et filles à méchantes langues, heißt es noch 1811 in einem Stich.

Malträtierte Sprachorgane zeigen auch jene ikonographischen Darstellungen auf Chorgestühlen, die seit dem 16. Jahrhundert in französischen und Schweizer Kirchen an das Schweigegebot gemahnen. Ein Beispiel ist die Skulptur der Heiligen Babille, zu der Ehemänner schwatzhafter Frauen gebetet, bei der aber auch Mütter sprachlich „zurückgebliebener“ Kinder Beistand gesucht haben sollen. Die durch ein Vorhängeschloss verriegelten Lippen versinnbildlichen demnach keine Strafdrohung, sondern sind vergleichbar mit der Geste des auf die Lippen gelegten Zeigefingers. Eine Strafform scheint jedoch in der frühneuzeitlichen und mittelalterlichen Jurisdiktion weitgehend den Zungen-Vergehen vorbehalten zu sein: Es ist das Steintragen. Ob diese fast ausschließlich an Frauen vollstreckte „Ehrenstrafe“ für Schelten, Fluchen, Gotteslästerung und Trinken tatsächlich als Zungenstrafe wahrgenommen wurde ist ungewiss. Die Sache trifft es aber ziemlich sicher. Das Steintragen bestand darin, einen Lasterstein (in Frankreich hieß er la pierre des mauvaises langues) öffentlich eine vorgegebene Strecke entlang zu tragen. Der Brauch entstand Anfang des 15. Jahrhunderts „auf dem Boden des alten Frankenreiches“ und ist vereinzelt bis 1748 belegt (Künßberg). Nur in Ausnahmefällen traf diese Strafe Männer. Warum Frauen und warum ausgerechnet die „oralen“ Laster Zanken, Beleidigen, Fluchen, Trinken durch das Tragen von Steinen (später auch von Fideln und ähnlichem Schandgerät) geahndet wurden, ist nicht wirklich geklärt.

Bis ins frühe 19. Jahrhundert wurden die Strafen in Europa öffentlich vollstreckt. Die Vollstreckung war oft ein Theater des Schreckens mit abergläubischen Ritualen und makabrem Zeremoniell. Noch im 18. Jahrhundert war dieses Straf-Schauspiel für viele „ein Akt zur Wiederherstellung einer durch ein Verbrechen verletzten Welt einerseits, und die ,Feier’ des religiösen Opfergangs eines reumütigen Sünders andererseits“ (van Dülmen).

Welchen Anteil dabei Strafen für (nur) sprachlich begangene Delikte hatten, und welche Rolle diese Strafen für das alltägliche Sprechen in Mittelalter und Früher Neuzeit spielten, gilt es noch zu erforschen. Da öffentliche Bestrafung immer einen Makel zurücklässt, war es vermutlich nicht nur im Falle der verstümmelnden Strafen angezeigt, seine Zunge möglichst im „Zaum zu halten“.

Wie schwer das fällt (wie unmöglich es ist), deuten die eingangs zitierten Bemerkungen im Universiallexikon Zedler an. Breit angelegte Disziplinierungs-„Kampagnen“ waren nötig, um die Zunge zum „Spuren“ zu bringen. Die heute oft kurios anmutenden Straf-Schauspiele waren nicht allein Gotteslästerern und Meineidigen vorbehalten. Auch Beleidigen, Verleumden, Schwatzen, „zauberisch Reden“ geraten in der Frühen Neuzeit zunehmend ins Visier strafender Instanzen. Dass die Rolle obrigkeitlicher Sanktionen für die Beurteilung des beleidigenden Sprechens nicht zu unterschätzen ist, wird zum Beispiel daran ablesbar, dass in Paris etwa seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Zahl der Beleidigungsklagen zurückging, nachdem Beleidigungen von den Pariser Kommissaren nicht mehr regelmäßig verfolgt wurden. Denn seit 1760 verlagerte die Pariser Justizpolitik den Schwerpunkt der Strafverfolgung auf Diebstahlsfälle und definierte damit nicht mehr Gewalt (als solche galt nämlich das Delikt der Beleidigung), sondern Eigentum als die hauptsächliche Bedrohung der Gesellschaft. Dies führte zur Abdrängung der Beleidigungsfälle in den Bereich der Sofortschlichtung durch die Kommissare (Dinges). Man darf vorsichtig vermuten, dass die geänderte Pariser Justizpolitik die Einstellung in Bezug auf alltägliches Sprechen (mit)verändern und dazu beitragen wird, das Sprechen des Mitmenschen nicht mehr ganz so wichtig zu nehmen wie noch einige Jahrzehnte zuvor. Jedenfalls sind in den Kommissariatsprotokollen für die Jahre 1785-90 fast keine Beleidungsfälle mehr feststellbar – wohingegen die Tagebücher der Kommissare zunächst weiterhin eine durchgehende Nachfrage verzeichnen (Dinges).

Die angedrohten und tatsächlich verhängten Strafen für sprachliche Delikte stellen etwas heraus, was der Kunsthistoriker Peter Burke einmal das „aktive Potential der Sprache“ genannt hat: nämlich den Handlungswert, den das Sprechen in den genannten Konflikten hat. Die Rekonstruktion der sozialen Logiken, Spielregeln und Zwänge normüberschreitenden Sprechens muss Sprache sinnvollerweise als einen konstitutiven Teil des Mensch-Seins verstehen. In dieser Rekonstruktion spielen die Einstellungen der Individuen zu ihrer Sprache/ihrem Sprechen eine zentrale Rolle. Diese Rekonstruktion schreibt sich ein in das Projekt einer historischen Anthropologie der Sprache. Es geht dabei auch darum, die Geschichte der Sprache um ein sozialhistorisches Kapitel zu ergänzen, das auf zivilisationstheoretische Postulate rekurrieren kann, dabei aber weniger die (intern oder extern betrachtete) Entwicklung eines Idioms zu einer Nationalsprache (oder zum bloßen Dialekt) im Auge hat (wie Elias), sondern vielmehr die Zwänge und ihre Begründungen der alltäglichen Kommunikation. Sie hat im frühneuzeitlichen „Arsenal“ der Schimpfwörter die Semantik der Einzelsprachen (Schelm, Hundsfot; bougre...) genauso zu berücksichtigen wie sie bei den Abkürzungen, die Gerichtsschreiber für allzu obszöne Ausdrücke verwendeten (R.I.S.N.D.D. = renier le Saint Nom de Dieu; J(ean)F(outre) etc.), hellhörig sein muss für sprachmagische Ideen und die Vorkehrungen, die gegen die Magie der Worte getroffen werden (mussten).




Literaturverzeichnis

Bogner, Ralf Georg, 1997: Die Bezähmung der Zunge. Literatur und Disziplinierung der Alltagskommunikation in der frühen Neuzeit. Tübingen: Niemeyer.

Burke, Peter, 1996: Städtische Kultur in Italien zwischen Hochrenaissance und Barock. Eine historische Anthropologie. Frankfurt: Fischer

Casagrande, Carla/Vecchio, Silvana, 1987: I peccati della lingua. Disciplina ed etica della parola nella cultura medievale. Rom: Istituto della Enciclopedia Italiana.

De Jean, Joan, 1999: „Frauen und Gewalt. Repräsentationen mächtiger und machtloser Frauen im Frankreich der Frühen Neuzeit“. In: Renate Kroll/Margarete Zimmermann (Hg.): Gender Studies in den romanischen Literaturen: Revisionen, Subversionen. Frankfurt/Main: dipa: 95-115.

Dinges; Martin, 1994: Der Maurermeister und der Finanzrichter. Ehre, Geld und soziale Kontrolle im Paris des 18. Jahrhunderts. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Drexel, Jeremias (1581-1638), 1631: Zungen Schleiffer oder Brinnende Weltkugel von bösen Zungen angezündet (übersetzt von Meichel). München/// Tractat, der brennende Welt-Kugel oder Zungen-Schleiffers Das ist: Von Zungen-Lastern. Mainz 1645.

Dülmen, Richard van, 1995: Theater des Schreckens. Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit. München: Beck.

Künßberg, Eberhard Frhr. v., 1907: Über die Strafe des Steintragens. Breslau: Marcus.

Le Goff, Jacques, 1991: „Préface“ zu Les péchés de la langue. Discipline et éthique de la parole dans la culture médiévale. Traduit de l’italien par Philippe Baillet. Paris: du Cerf: 11-15.

Ruberg, Uwe 1978: Beredtes Schweigen in lehrhafter und erzählender deutscher Literatur des Mittelalters. München: Fink.

Schild, Wolfgang, 1998: „Verstümmelung des menschlichen Körpers. Zur Bedeutung der Glieder und Organe des Menschen“. In: Erfindung des Menschen. Schöpfungsträume und Körperbilder 1500-2000. Wien usw.: Böhlau: 261-281.

Trabant, Jürgen, 1998: Artikulationen. Historische Anthropologie der Sprache. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Varennes, Fernand de , 1996: Language, Minorities and Human Rights. Den Haag usw.: Martinus Nijhoff.

Wieland, Karin, 1998: Worte und Blut. Gender Studies. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Zedler, Johann Heinrich, 1961/64: Grosses Vollständiges Universal-Lexikon (1750). Bd. 64. Graz: Akademische Druck- und Verlagsanstalt (Reprint).